Gebühren
ab 01. Juli 2019 gilt die neue Gebührenordnung
Derzeitige Gebühren wie folgt
Arten der konsularischen Arbeiten | Gebühr in € |
---|---|
Ausstellung eines elektronischen Reisepasses | 35,- |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 10,- |
Endorsement / Passvermerk | 5,- |
Beglaubigung einer deutschen Heiratsurkunde (mit der Übersetzung) | 30,- |
Beglaubigung eines deutschen Scheidungsurteils (mit der Übersetzung) | 30,- |
Beglaubigung eines Free-Sale-Dokuments | 15,- |
Beglaubigung sonstiger Dokumente (einsprachig und pro Dokument / zweisprachig mit Übersetzung) |
15,- / 30,- |
Beglaubigung einer Fotokopie | 15,- |
Beglaubigung einer Unterschrift | 15,- |
Jede Bescheinigung (u. a. konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Lebensbescheinigung) |
15,- |
Vollmacht | 15,- |
Einwilligung | 15,- |
Thailändischer Personalausweis | 5,- |
Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft | 1,- |
Transit-Visum (pro Einreise) | 30,- |
Touristen-Visum für eine Einreise | 35,- |
Touristen-Visum für mehrfache Einreise innerhalb von 6 Monaten | 175,- |
Non-Immigrant-Visum für mehrfache Einreise innerhalb von 1 Jahr | 175,- |
Non-Immigrant-Visum für eine Einreise | 70,- |
Non-Immigrant-Visum Kategorie O-A für mehrfache Einreise innerhalb von 1 Jahr | 175,- |
Zahlungsweise
Die Zahlung der Gebühren erfolgt nur mit BARGELD.
Die Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte, Geldkarte, Überweisung oder Scheck kann zur Zeit leider nicht akzeptiert werden.
Haftung
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thailändische Generalkonsulat nicht haftet für
- Anträge samt Unterlagen und Gebühren, die nicht beim Generalkonsulat eingetroffen sind und
- zurück gesandte Unterlagen (u. a. Reisepass), die auf dem Postweg verloren gegangen sind.